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Positiv-Test und Verdachtsfälle

Zwei Kitagruppen in Schladen weiter zu

Ein Kita-Kind und seine Mutter warten daheim auf das Ergebnis eines Corona-Selbsttests. Foto: Friso Gentsch/dpa

Ein Kita-Kind und seine Mutter warten daheim auf das Ergebnis eines Corona-Selbsttests. Foto: Friso Gentsch/dpa

Zwei Gruppen der Schladener Kita „Stettiner Straße“ bleiben vorerst bis Montag, 31. Januar weiter geschlossen. Grund hierfür ist ein positiver PCR-Test und zwei Corona-Verdachtsfälle.

Von Samuel Jambrek Samstag, 29.01.2022, 16:00 Uhr

Schladen-Werla. Einen Beschluss, die Kita "Stettiner Straße" weiterhin geschlossen zu lassen, fasste die Gemeinde als Träger der Einrichtung laut Bürgermeister Andreas Memmert am Freitag. Die zwischenzeitlich wieder geöffnete Kita „Montelabbateplatz“ in Hornburg sowie die Schladener Kita „Im Winkel“ bleiben weiter geöffnet, da bislang nichts dagegen spreche. Letztere aufgrund mehrerer Erkrankungen beim Personal vorerst mit eingeschränkten Öffnungszeiten von 8 bis 14 Uhr. Kommende Woche läuft laut Memmert die minimal zehntägige Quarantäne vieler Betroffener aus, weshalb die Lage dann neu bewertet würde. Es gehe der Gemeinde um die schnelle Unterbrechung von Infektionsketten und um verantwortliches Handeln.

Für die Eltern eines nachweislich infizierten Kindes gilt laut Andree Wilhelm, Pressesprecher des Landkreises Wolfenbüttel laut niedersächsischer Absonderungsverordnung, dass sie als enge Kontaktpersonen sich ebenfalls zehn Tage in Quarantäne begeben müssen und sich nach sieben Tagen in einer offiziellen Teststelle freitesten können. Lediglich dann, wenn eine Auffrischungsimpfung besteht oder die zweite Impfung oder Genesung weniger als drei Monate zurückliegt, ist es beim Ausbleiben von Symptomen nicht nötig, sich als Elternteil in Quarantäne zu begeben. Doch auch dann empfehle der Landkreis, die Kontakte zu reduzieren.

Wilhelm stellt klar, dass allein das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnen könne. Bei Kitas erfolge dies jedoch über Allgemeinverfügungen, die sich an mehrere Personen in der Kita, das heißt Personal und Kinder richte. Die Kita-Leitungen geben den Inhalt dieser Verfügungen im Auftrag des Gesundheitsamts an die Eltern betroffener Kinder und das Personal weiter.

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