Wohnheim in Clausthal: Corona-Tests werden am Mittwoch wiederholt
<p>Der Zugang zum Studentenwohnheim in Clausthal-Zellerfeld ist abgesperrt, eine Sicherheitsfirma kontrolliert die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Ein Bauzaun (kleines Bild) ermöglicht den Aufenthalt im Freien. Fotos: Neuendorf</p>
Clausthal-Zellerfeld. Am Mittwoch sollen Wiederholungstests im Studentenwohnheim in Clausthal-Zellerfeld stattfinden. Das teilt auf GZ-Anfrage der Landkreis Goslar mit. In dem Wohnheim leben sieben Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden.
Insgesamt sind 40 Bewohner im Studentenheim von der Situation betroffen, die sich nun alle in Quarantäne befinden (die GZ berichtete).
Damit die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen eingehalten wird, sei ein Bauzaun um das Gelände errichtet worden, außerdem kontrolliere ein privater Sicherheitsdienst den Zugang und die lokale Umsetzung vor Ort, so Landkreis-Sprecher Thorsten Kuszynski.
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So könne der Aufenthalt im Freien gewährleistet werden, damit sich die Bewohner des Studentenheims bei sommerlichen Temperaturen nicht nur in ihren Zimmern aufhalten, sondern auch mal an die Luft kommen könnten. Vor allem der Kontakt zu den positiv getesteten Studenten solle unterbunden werden. Nachdem am Freitag 63 weitere Personen auf Covid-19 getestet worden waren, sind auch bei den Kontaktpersonen bisher drei positive Fälle festgestellt worden. Sie befänden sich in häuslicher Quarantäne. Der Termin des Wiederholungstests am Mittwoch sei gewählt worden, um die Ergebnisse noch vor dem Wochenende zu erhalten. Unabhängig von den Ergebnissen werde die Quarantäne aber 14 Tage aufrecht erhalten.
Weiter laufen würden auch die Ermittlungen nach weiteren Kontaktpersonen, die in den vergangenen zwei Wochen mit den Menschen im Wohnheim Verbindung hatten, so Kuszynski. Klärung gibt es auch für die Situation, nachdem ein GZ-Mitarbeiter am Samstag vor dem Wohnheim von den Sicherheitsleuten am Fotografieren der Anlage gehindert worden war. Wie die Polizei in Clausthal mitteilt, sei noch am Samstag ein entsprechender Hinweis an die Firma ergangen, dass Pressefreiheit gelte, solange man sich außerhalb des Bauzauns befinde. Auch der Landkreis bestätigte, dass bei der Firma entsprechend nachgehakt werden sollte.
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