Oderbrück: Neue Gaststätte könnte schneller entstehen
Bis vor acht Jahren stand in Oderbrück ein Gasthaus. Als es abbrannte, stand einige Jahre eine Bauruine, die dann mithilfe des Landkreises abgerissen wurde. Archivfoto: Potthast
Oderbrück. So eine Bauleitplanung ist ein kompliziertes und langwieriges Prozedere. Kein Wunder, dass Timo Zimmermann damit rechnet, nicht vor 2020 eine Gaststätte in Oderbrück errichten zu können. Doch es könnte auch schneller gehen.
Nach Ansicht von Experten könnte über eine sogenannte Entwicklungs- oder eine Ergänzungssatzung das Verfahren erheblich verkürzt werden. „Allerdings müsste die Stadt dann in Vorleistung treten“, hat Bürgermeister Stefan Grote auf Anfrage mitgeteilt.
Generell, so betont Grote, habe die Kommune natürlich ein Interesse daran, dass es in Oderbrück eine Gastwirtschaft und vor allem auch öffentliche Toiletten gibt. „Wir haben aber kein Eigentum in Oderbrück, deswegen können wir da wenig machen“, erklärt er. Die Stadt sei da auf die Hilfe von Privatleuten, Unternehmen und Vereinen angewiesen.
Der Bürgermeister sieht aber auch das öffentliche Interesse an einer Gastwirtschaft in dem kleinen Ortsteil. „Gerade im Winter, wenn viele Langläufer unterwegs sind, wäre es schon gut, wenn es eine Gastwirtschaft gibt, in der man einkehren, sich aufwärmen und auch auf Toilette gehen kann“, erklärt er.
Timo Zimmermann hat zusammen mit seinem Bruder bis vor wenigen Tagen die einzige öffentliche Gaststätte „The Cabin Bar“ betrieben, was übersetzt so viele wie „Die Hüttenbar“ heißt. Der Verkauf von Speisen und Getränke an Wanderer, die nicht in dem Gebäude übernachten, war zunächst vom Kreis geduldet worden. Als Zimmermann aber anfing, auf der Fläche des ehemaligen Gasthauses Oderbrück, die er ersteigert hatte, aus einem Bauwagen heraus Speisen und Getränke zu verkaufen, hatte der Kreis nicht nur diesen Betrieb verboten, sondern auch den der „The Cabin Bar“ untersagt.
Aus diesem Grund haben Zimmermann und sein Bruder beschlossen, die ehemalige Hütte am Achtermann, die sie gekauft und in der sie die „The Cabin Bar“ betrieben hatten, als sogenanntes Selbstversorgerhaus zu vermieten. Zudem wollen sie sich darum bemühen, die Bauleitplanung zu ändern, und einen Bebauungsplan erstellen zu lassen. „Vor 2020 können wir aber deshalb realistisch gesehen nicht mit dem Betrieb einer Gaststätte starten“, sagt Zimmermann, der jetzt erst einmal wieder von Oderbrück nach Braunschweig gezogen ist.
Thomas Reiß, Bauamtsleiter der Stadt Braunlage, bestätigt diese Einschätzung nicht. „Ich schlage für Oderbrück einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor, das dauert nur knapp ein Jahr“, erklärt er. Ob es über den Beschluss einer Entwicklungs- oder einer Ergänzungssatzung zu einer drastischen Verkürzung kommen kann, werde aber derzeit ebenfalls in Absprache mit dem Landkreis Goslar geprüft. „Wir unterstützen diese Investition“, erklärt er.
Und die Kosten für den Beschluss der Satzung müsste laut Reiß der Investor übernehmen. „Wir haben dies per Ratsbeschluss festgelegt“, unterstreicht er. Dies gelte nicht nur für die Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, sondern auch für den Beschluss von Entwicklungs- oder Ergänzungssatzungen.
Bestandsschutz für die im Sommer 2010 abgebrannte Gaststätte gebe es nicht. „Denn sie steht ja nicht mehr“, erklärt Reiß. Sie sei in einem Sondergebiet für Landschulheime errichtet worden. „Vor Jahren war da vieles möglich“, erklärt Bürgermeister Stefan Grote dazu.
Maximilian Strache, der Pressesprecher des Landkreises Goslar, teilt auf Anfrage mit, dass die Stadt für die Bauleitplanung zuständig sei. „Wir prüfen erst, wenn es einen Bauantrag gibt“, betont er. Natürlich werde der Landkreis aber den Brandschutz im Auge behalten. „Aber wenn neu gebaut wird, achtet ja auch der Architekt darauf, und dann gibt es selten Probleme.“