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Mann bekommt Freiheitsstrafe auf Bewährung für doppelten Kieferbruch

Mann bekommt Freiheitsstrafe auf Bewährung für doppelten Kieferbruch

Lutter/Seesen. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte der Strafrichter des Amtsgerichts Seesen einen 23-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung inklusive zahlreicher Bewährungsauflagen. Der Verurteilte hatte Ende Februar 2019 auf einer Party in Lutter seinem Opfer einen Faustschlag versetzt, sodass es einen doppelten Kieferbruch erlitt.

Dienstag, 02.06.2020, 17:19 Uhr

Lutter/Seesen. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte der Strafrichter des Amtsgerichts Seesen einen 23-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung inklusive zahlreicher Bewährungsauflagen. Der Verurteilte hatte Ende Februar 2019 auf einer Party in Lutter seinem Opfer einen Faustschlag versetzt, sodass es einen doppelten Kieferbruch erlitt.

Was mit einer schweren Verletzung endete, begann auf der Party mit einer „Neckerei unter Freunden“, erzählte der Angeklagte – so bezeichnete er das sogenannte „Hosenziehen“, ein „Spaß unter Jugendlichen“. Das sei durchaus gang und gäbe, dabei würde jemandem die aus der Hose herauslugende Unterhose nach oben gerissen. So zuppelte er an besagtem Partyabend aus Spaß auch seinem Freund, dem späteren Opfer, an der Unterhose. Der sei dann aufgestanden, habe ihn mit der Faust einen Schlag ins Gesicht versetzt. Das habe ihn wiederum total überrascht, sodass er reflexartig zurückgeschlagen habe. „Leider so, dass ich ihn verletzt habe. Ich wollte ihn nicht verletzen.“ Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Angeklagte nach eigenem Bekunden binnen zwei bis drei Stunden rund zehn halbe Liter Bier und eine halbe Flasche Wodka getrunken. „Ich war schon betrunken, aber die Erinnerung ist noch da. Ich habe noch alles mitbekommen.“

Zunächst nichts mehr mitbekommen hat jedoch das Opfer. Der 21-Jährige berichtete, dass er nach dem Faustschlag des Angeklagten bewusstlos war. Als er wieder zu sich kam, sei ihm schwindelig gewesen, er habe aus dem Mund geblutet und sich ins Krankenhaus fahren lassen. Vorm Schlag habe er laut geschrien, dass der Angeklagte das Ziehen an der Unterhose sein lassen solle, weil es weh tun würde. Mit einer Rückhandbewegung nach hinten habe er sich dann befreit, berichtete der 21-Jährige. Der erzählte auch von Schmerzen, die er immer noch habe, und einer weiteren anstehenden OP als Folge der Verletzung. „Ich kann immer noch keine Steaks essen.“

Zwei Zeugen hätten nun eigentlich noch zu dem Vorfall gehört werden sollen – die fehlten aber unentschuldigt. Strafrichter Christian Bendel entschied, auch so das Urteil zu fällen, denn dass der Angeklagte den verhängnisvollen Schlag setzte, daran bestand kein Zweifel.

Das Urteil: fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. An seine Seite gestellt bekommt der 23-Jährige, der im August eine Ausbildung beginnen will, einen Bewährungshelfer. Zudem hat der Verurteilte im Programm „Drinkless“ des Lukaswerks Beratungsgespräche zu absolvieren und muss auf eigene Kosten an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen. „Das ist Ihnen nicht einfach so passiert, das passiert Ihnen relativ häufig“, so Bendel in seiner Urteilsbegründung. Den Tatbestand der Notwehr könne der 23-Jährige nicht für sich in Anspruch nehmen, da die ganze Situation von seinem Handeln ausging. „In Ihnen schlummert ganz erhebliches Aggressionspotenzial – zumindest, wenn Sie Alkohol getrunken haben“, so der Strafrichter. Dabei hatte Bendel im Blick, dass der Angeklagte auch schon vorher mit dem Gesetz in Konflikt geraten war: Seit 2013 hatte er sich noch weitere viermal wegen Körperverletzung vor Gericht zu verantworten – während der Taten stand er immer unter Alkoholeinfluss. Die Verfahren waren entweder eingestellt worden oder endeten mit einer Geldstrafe. Da die aber offenbar keine Einsicht gebracht hätten, nun die Freiheitsstrafe. Mit seinem Urteil ging Bendel sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.

Alle Prozessbeteiligten verzichteten auf das Einlegen von Rechtsmitteln. Parallel zur Verhandlung einigten sich Nebenklage und Verteidigung im zivilrechtlichen Part zur Auseinandersetzung: Der Verurteilte zahlt seinem Opfer 4000 Euro Schmerzensgeld – in einer Summe und binnen der nächsten Tage.

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