VW-Abgasskandal
BGH: Kein Restschadenersatz bei Gebrauchtwagen
Der Siebte Zivilsenat beim Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal entschieden, dass Gebrauchtwagen-Käufer bei Verjährung keinen Anspruch auf sogenannten Restschadenersatz von VW haben. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Zehntausende Diesel-Besitzer haben VW erfolgreich auf Schadenersatz verklagt - etliche andere sind zu spät vor Gericht gezogen. Für einen Großteil von ihnen ist mit der Verjährung der Zug abgefahren.